Mitgliederordnung
§ 1. Ehrenkodex
1. Jedes Mitglied der Sielmanns Natur-Ranger Deutschland e.V. verhält sich rücksichtsvoll gegenüber Mensch und Natur und vertritt freiheitlich-demokratische Werte.
2. Jeder Treffpunkt oder Ort des Verweilens wird frei von Müll und Schäden hinterlassen.
3. Tiere und Pflanzen sind in besonderem Maße zu schützen; zu Umweltbildungszwecken gilt außerhalb von Naturschutzgebieten die "Handstrauß-Regel"; zur Beobachtung vorübergehend festgehaltene Tieresind unverletzt am ursprünglichen Ort wieder freizulassen.
4. Jedes Mitglied der Sielmanns Natur-Ranger Deutschland e.V. hält sich an geltende Gesetze und Verordnungen sowie an die Satzung, die Vereinsordnung und Weisungen der verantwortlichen Teamleitung.
5. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen den Ehrenkodex ist der Vorstand zum satzungsgemäßen Ausschluss berechtigt.
6. Mit Wünschen oder Fragen wendet sich jedes Mitglied an die Teamleitung oder ggf. direkt an ein Mitglied des Vorstandes.
§ 2. Mitgliedschaft
1. Beitritt: Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Beitrittsantrages. Mit Beginn der Mitgliedschaft ist der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr in voller Höhe zu entrichten. Danach ist der Mitgliedsbeitrag im Januar des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten.
2. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind „Frechdachse“.
3. Ab 12 Jahren sind die Mitglieder „Ranger“.
4. Teamlose Fördermitglieder, die aktiv an Projekten des Vereins mitwirken, sind Teil des deutschlandweiten Ranger-Netzwerkes der “Dachsbären”. Aktive Fördermitglieder werden zum jährlichen Netzwerktreffen im Herbst eingeladen.
5. Austritt: Die aktive Mitgliedschaft wird nach Erklärung des Austritts in eine passive Mitgliedschaft umgewandelt und endet mit dem laufenden Kalenderjahr. Eine anteilige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht.
§ 3. Umgang mit personenbezogenen Daten
1. Personenbezogene Daten dienen der Mitgliederverwaltung und werden ausschließlich für buchhalterische Zwecke und zur internen Kommunikation verwendet. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden alle personenbezogenen Daten in der Vereinssoftware WisoMeinverein sowie aus den Mitgliederlisten in der Cloud des Vereins gelöscht.
2. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur ordnungsgemäßen Buchhaltung bleiben Name und IBAN des ausgeschiedenen Mitgliedes notwendigerweise weiterhin in den Kontoauszügen in der Cloud des Vereins für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
3. Bilder dürfen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet werden, sofern das Mitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigte nicht ausdrücklich einer Veröffentlichung von Bildmaterial widersprochen haben. Mit Austritt aus dem Verein wird Bildmaterial nicht automatisch gelöscht, sofern nicht ausdrücklich darum gebeten wird.
Vorläufiger Stand vom 16.11.2025
