Campordnung
1. Grundsatz
Unser Camp lebt von Gemeinschaft, Respekt und Naturverbundenheit.
Alle Teilnehmenden tragen durch ihr Verhalten dazu bei, dass wir eine sichere, faire und schöne Woche miteinander verbringen können.
Diese Camp-Ordnung gilt für alle Teilnehmenden des Sommercamps.
2. Allgemeine Regeln (für alle)
Respekt & Verhalten
• Wir gehen respektvoll miteinander um.
• Mobbing, Gewalt, Ausgrenzung oder diskriminierendes Verhalten werden nicht toleriert.
• Den Anweisungen der Betreuungspersonen ist Folge zu leisten.
Umgang mit Natur & Material
• Pflanzen und Tiere werden nicht mutwillig beschädigt oder gestört.
• Camp-Material sowie persönliche Gegenstände anderer werden sorgfältig behandelt.
• Müll wird vermieden und ordnungsgemäß entsorgt.
Alkohol, Rauchen & Drogen
• Alkohol ist im Camp grundsätzlich nicht vorgesehen.
• Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier oder Wein in begrenztem Rahmen konsumieren, sofern:
a) eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt,
b) der Konsum mit Zustimmung und im Rahmen der Aufsicht der Camp-Leitung erfolgt.
• Spirituosen und hochprozentiger Alkohol sind für alle Teilnehmenden verboten.
• Rauchen, E-Zigaretten und andere Drogen sind im gesamten Camp untersagt.
Bei Verstößen werden die Eltern informiert; in schweren Fällen kann ein Ausschluss vom Camp erfolgen. Die Rückreise ist privat und auf eigene Kosten zu organisieren.
Handys & elektronische Geräte
• Handys dürfen nur zu festgelegten Zeiten (z. B. in Pausen oder während der Freizeit) genutzt werden.
• Während Programmpunkten bleiben Handys ausgeschaltet.
• Die Camp-Leitung kann bei Bedarf Geräte vorübergehend einsammeln.
3. Tagesablauf & Ruhezeiten
• Die Teilnahme an Programmpunkten ist verpflichtend.
• Bettruhe ist um 22:00 Uhr.
• Ab 22:00 Uhr herrscht Zimmer- bzw. Zeltruhe.
• Das Verlassen der Unterkunft nach 22:00 Uhr ist nur in Begleitung einer Betreuungsperson und nach Absprache mit der Camp-Leitung erlaubt.
4. Besondere Regelungen für Jugendliche (ab 14 Jahren)
Verlassen des Campgeländes
Jugendlichen ab 14 Jahren kann nach vorheriger Absprache mit der Camp-Leitung ein zeitlich begrenztes Verlassen des Geländes erlaubt werden. Voraussetzungen:
• Aufenthalt in einer Gruppe von mindestens drei Personen.
• Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
• Vereinbarung einer festen Rückkehrzeit.
• Einhaltung aller getroffenen Absprachen.
Bei Regelverstößen kann diese Erlaubnis für die betreffende Person widerrufen werden.
Übernahme von Verantwortung
Jugendliche beteiligen sich aktiv am Gemeinschaftsleben des Camps. Dazu gehören z. B.:
• Unterstützung jüngerer Teilnehmender
• Übernahme von Diensten
• Mithilfe bei Programmpunkten (z. B. Abschlussabend)
Verlängerte Abendregelung
Bei besonderen Programmpunkten (z. B. Lagerfeuer) dürfen Jugendliche nach Absprache mit der Camp-Leitung in Ausnahmefällen länger wach bleiben.
5. Sicherheit
• Bade-, Nacht- oder Geländegänge erfolgen nur nach Absprache mit der Camp-Leitung und in Anwesenheit einer Betreuungsperson.
• Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer außerhalb genehmigter Programmpunkte) dürfen nicht mitgeführt werden.
• Bei Krankheit oder Verletzung ist umgehend eine Betreuungsperson zu informieren.
6. Regelverstöße
Bei Verstößen erfolgen – je nach Schwere – folgende Maßnahmen:
1. Gespräch und Ermahnung.
2. Information der Eltern.
3. Ausschluss vom Camp (die Abholung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten).
7. Schlussbestimmung
Mit der Anmeldung zum Camp erkennen die Teilnehmenden und ihre Erziehungsberechtigten diese Camp-Ordnung an.
